Ergotherapie im Fachbereich Pädiatrie

Wurde durch Ihren Kinderarzt eine motorische oder kognitive Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung diagnostiziert, so kommt oft eine ergotherapeutische Behandlung in Frage. Der Einsatz der Therapie kann bereits im frühen Kindergartenalter beginnen und kann sich bis in das Jugendalter vollziehen. So besteht die frühzeitige Möglichkeit, Einschränkungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und zu behandeln.

Ergotherapie wird von Ihrem Haus-oder Facharzt verschrieben bei:

  • Konzentrations-und Aufmerksamkeitsstörungen
  • ADS/ADHS
  • Wahrnehmungsstörungen auditiv,visuell oder kinästhetisch
  • Einschränkungen in der Grafomotorik
  • Störungen der Grob- und Feinmotorik
  • Lern- und Teilleistungsstörungen
  • Defiziten in der Schulfähigkeit

Was wird in der Ergotherapie gemacht?

  • Diagnostik der Entwicklung zur Erfassung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie der Probleme des Kindes
  • Aufstellung von Behandlungszielen und Behandlungsplan
  • Elternanleitung, -beratung und -begleitung
  • Beratung und Einbindung von Lehrern und Erziehern

Therapiebegleitende Maßnahmen:

Diese umfassen an erster Stelle die Beratung der Elterm, Lehrer und Erzieher, deren Verständnis für die Therapie oft entscheidend ist. Nur über einen ganzheitlichen Austausch mit Familie und schulischem Umfeld kann eine Therapie zum Erfolg führen.

Häufig ist es sinnvoll, sich in den entsprechenden Einrichtungen einen persönlichen Eindruck über die Handlungskompetenz des jeweiligen Kindes zu verschaffen und Rücksprache mit Betreuungspersonen, Erziehern oder Lehrern zu halten. Auch vor Ort können ergotherapeutische Befunde und Behandlungen durchgeführt werden.

Svenja Himml, leitende Ergotherapeutin